Kryonik in Liechtenstein
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Recht, Einsatz und Kosten in Liechtenstein

Was für Liechtenstein belegt ist, was Anbieter sagen und was offen bleibt

So lesen Sie diese Seite

Diese Seite trennt drei Dinge: was ein Gesetz oder eine Gemeinde sagt, was ein Anbieter sagt und was wir nicht belegen können.

Rechtliche Lage

Der Text des Liechtensteiner Gesundheitsgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 2026 enthält das Wort Kryo nicht, wie eine Volltextsuche vom 29. Oktober 2026 ergab. Eine Suche nach einem Wort schließt eine Regelung unter anderen Begriffen nicht aus, daraus folgt also weder eine Erlaubnis noch ein Verbot.

Quellen: Gesundheitsgesetz (GesG) vom 13. Dezember 2007

Ein eigenes Landesgesetz über das Bestattungswesen konnten wir nicht belegen. Wir haben dafür nur die Bereiche Gesundheit und Gemeinden der Gesetzesdatenbank gesichtet, die Suche ist also nicht vollständig.

Todesfeststellung und Bescheinigung

Nach den Hinweisen der Gemeinde Eschen-Nendeln sollen bei einem Todesfall zu Hause die Angehörigen zuerst den Arzt verständigen. Dieser Arzt bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Die Gemeinde ist über den Todesfall in Kenntnis zu setzen, und das Bestattungsinstitut besorgt die Einsargung und die Überführung in die Friedhofkapelle. Für andere Gemeinden haben wir keine entsprechenden Hinweise geprüft.

Quellen: Ein Todesfall, was ist zu tun?, Ein Todesfall, was ist zu tun?

Auf dem Friedhof Triesen darf nach der Friedhofordnung kein Leichnam ohne Leichenschau oder anerkanntes ärztliches Zeugnis bestattet werden. Wer in Liechtenstein die Leichenschau vornimmt und auf welcher landesrechtlichen Grundlage, konnten wir nicht belegen.

Quellen: Friedhofordnung Nr. 7

Eine Obduktion ist nach dem Gesundheitsgesetz grundsätzlich nur zulässig, wenn die verstorbene Person oder an ihrer Stelle die nächsten Angehörigen zugestimmt haben. Der Amtsarzt kann sie aber ohne Rücksicht auf einen Einspruch anordnen, wenn sie zur näheren Abklärung der Todesursache zwingend notwendig ist, insbesondere bei Verdacht auf eine übertragbare Krankheit.

Quellen: Gesundheitsgesetz (GesG) vom 13. Dezember 2007, Gesundheitsgesetz (GesG) vom 13. Dezember 2007

Ist der Tod nahe, stationiert Tomorrow.bio nach eigenen Angaben Team und Rettungswagen in der Nähe des Mitglieds, damit das Verfahren in dem Moment beginnen kann, in dem der rechtliche Tod festgestellt wird.

Quellen: Ablauf & Absicherung

Bestattungsrecht

In Triesen gehört der Friedhof der Gemeinde, und nach der Friedhofordnung steht das Friedhofswesen gemäß den liechtensteinischen Gesetzen unter ihrer Aufsicht. Die Friedhofordnung führt als Arten der Bestattung die Erdbestattung und die Aschenurne auf. Die Beisetzung der Asche in amtlich verschlossenen Behältern ist dort rechtlich der Bestattung einer Leiche gleichgesetzt.

Quellen: Friedhofordnung Nr. 7, Friedhofordnung Nr. 7, Friedhofordnung Nr. 7

In Triesen übernimmt die Gemeinde nach ihrer Gebührenordnung die Kosten der Kremation von Berechtigten nach Art. 4, einschließlich der Überführung der Leiche von Triesen nach Chur und der Rückführung der Urne nach Triesen oder an einen anderen Ort im Umkreis von 25 Kilometern in Liechtenstein oder in der Schweiz. Der Text dieser Friedhofordnung erwähnt Kryonik nicht, wie eine Volltextsuche vom 29. Oktober 2026 ergab. Für andere Gemeinden als Triesen haben wir die Regeln nicht geprüft.

Quellen: Friedhofordnung Nr. 7, Friedhofordnung Nr. 7

Die Patienten von Tomorrow.bio lagert nach dessen Angaben die European Biostasis Foundation in der Schweiz.

Quellen: Langzeitlagerung

Überführung in die Schweiz

Nach dem Ablauf von Tomorrow.bio wird der Patient zur Lagerung in die Schweiz gefahren. Die Einrichtung in Rafz liegt im Industriegebiet neben dem Bahnhof Rafz im Kanton Zürich, nahe der deutschen Grenze.

Quellen: Ablauf & Absicherung, Research and long-term preservation in Rafz

Für den Transport von Leichen aus dem Ausland in oder durch die Schweiz muss laut dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit eine Bewilligung, der sogenannte Leichenpass, eingeholt werden. Zuständig sind kantonale Stellen. Die Seite des Bundesamts nennt Liechtenstein nicht.

Quellen: Bewilligung für Leichentransporte, Bewilligung für Leichentransporte

Nach der Friedhofordnung von Triesen beauftragen die Angehörigen einen Bestattungsdienst, der die Einsargung und die Überführung in die Friedhofkapelle vornimmt. Welche liechtensteinische Stelle eine Ausfuhr der Leiche in die Schweiz bewilligt und ob für die Fahrt von Liechtenstein nach Rafz Erleichterungen gelten, konnten wir nicht belegen.

Quellen: Friedhofordnung Nr. 7

Bereitschaft und Einsatz

Als Kernregion für den Einsatz nennt Tomorrow.bio das europäische Festland, das Vereinigte Königreich und Irland sowie drei Regionen in den USA. Die abgerufene Seite enthält die Wörter Liechtenstein, Anfahrt und Minuten nicht.

Quellen: Ablauf & Absicherung, Ablauf & Absicherung

Wenn der Tod nahe ist, werden Team und Rettungswagen nach Angaben von Tomorrow.bio in der Nähe des Mitglieds stationiert und warten, manchmal mehrere Tage. Bei plötzlichen, unerwarteten Todesfällen reagiert das Team so schnell wie möglich von seiner nächstgelegenen Basis aus. Eine Angabe zur nächstgelegenen Basis für Liechtenstein haben wir nicht gefunden.

Quellen: Ablauf & Absicherung, Ablauf & Absicherung

Tomorrow.bio bittet darum, anzurufen, wenn jemand die Diagnose einer unheilbaren Krankheit erhält, sich ein schwerer Zustand plötzlich verschlechtert oder das medizinische Personal Sorge äußert.

Quellen: Notfall

Kosten

Die Preisseite von Tomorrow.bio, abgerufen am 29. Oktober 2026, nennt für die Kryokonservierung des ganzen Körpers 200.000 Euro für Mitglieder und 230.000 Euro für Nicht-Mitglieder. Darin sind der Einsatz, das Verfahren, der Transport in die Schweiz und die Lagerung dort enthalten. Die Mitgliedschaft kostet davon getrennt 50 Euro im Monat.

Quellen: Preise, Preise, Preise

Die Seite nennt keine Preise in Schweizer Franken (CHF). Zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 29. Oktober 2026 von 0,9222 CHF je Euro entsprechen 200.000 Euro rund 184.440 CHF, 230.000 Euro rund 212.106 CHF und 50 Euro rund 46 CHF. Das sind Umrechnungen zum Tageskurs, denn Tomorrow.bio nennt seine Preise in Euro und US-Dollar.

Quellen: Preise, EZB-Referenzkurs Schweizer Franken je Euro, Preise, Preise

Für Last-Minute-Fälle verlangt Tomorrow.bio eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr von 5.000 Euro, die vollständig von den Kosten der Kryokonservierung abgezogen wird. Von den 200.000 Euro für Mitglieder entfallen laut der Kostenaufschlüsselung 120.000 Euro auf die unbegrenzte Langzeitlagerung bei der Patient Care Foundation. Ob Kosten für ein Bestattungsinstitut in Liechtenstein oder für Behördengebühren im Preis enthalten sind, konnten wir den Angaben der Preisseite nicht entnehmen.

Quellen: Umgang mit Last-Minute-Fällen, Preise

Als Beispiel für örtliche Kosten nennt die Friedhofordnung von Triesen, dass die Angehörigen die Kosten für die Überführung der Leiche bis zur Friedhofkapelle tragen. Die Gebührenordnung derselben Gemeinde nennt unter der Überschrift Grabstättenmiete in der Spalte für andere Auswärtige 2.000 CHF für ein Reihengrab und 1.000 CHF für ein Urnengrab.

Quellen: Friedhofordnung Nr. 7, Friedhofordnung Nr. 7

Beteiligte Organisationen

Die Aufgaben sind auf drei Organisationen verteilt: Tomorrow.bio mit Sitz in Deutschland führt die Kryokonservierung durch und schließt die Verträge mit den Patienten ab. Die Patient Care Foundation mit Sitz in der Schweiz ist rechtliche Treuhänderin der Patienten und ihres Kapitals. Die European Biostasis Foundation mit Sitz in Rafz besitzt und unterhält die Schweizer Lagereinrichtung. Sie ist nach Angaben von Tomorrow.bio finanziell vollständig unabhängig von Tomorrow.bio.

Quellen: Langzeitlagerung, Langzeitlagerung, European Biostasis Foundation, Research and long-term preservation in Rafz, Langzeitlagerung, Langzeitlagerung

Nach der Friedhofordnung von Triesen melden die Angehörigen einen Todesfall dem Pfarramt, das die Bestattung festsetzt. Die Gemeinde Eschen-Nendeln führt das Marxer Bestattungsinstitut Anstalt und das Bestattungsinstitut Kintra auf. Ob eines dieser Institute Erfahrung mit der Überführung kryokonservierter Patienten hat, wissen wir nicht.

Quellen: Friedhofordnung Nr. 7, Ein Todesfall, was ist zu tun?, Ein Todesfall, was ist zu tun?

Forschung

Die European Biostasis Foundation finanziert, betreibt und koordiniert Forschung zur Konservierung von biologischem Gewebe und Organen. Die Erhaltung der Gewebestruktur belegt nicht, dass sich biologische Funktion wiederherstellen lässt. Wiederbelebung ist laut Tomorrow.bio derzeit nicht möglich.

Quellen: European Biostasis Foundation, European Biostasis Foundation, Forschung und Entwicklung

Zu den aktuellen Projekten von Tomorrow.bio gehört ein ITS-Dewar in Ganzkörperausführung. Unter den aktuellen Veröffentlichungen von Tomorrow.bio findet sich eine zur Einstellung der Schweizer Öffentlichkeit zur Kryokonservierung von Menschen. Eine Forschungseinrichtung in Liechtenstein, die an Kryonik arbeitet, konnten wir nicht belegen.

Quellen: Forschung und Entwicklung, Forschung und Entwicklung

Quellenverzeichnis

  1. Umgang mit Last-Minute-Fällen, Tomorrow.bio. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt Bevor du anrufst. Geltungsbereich: Tomorrow.bio, abgerufen am 29.10.2026.
  2. Bewilligung für Leichentransporte, Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG). Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Einleitungstext. Geltungsbereich: Schweiz, Bund; Stand der Seite am 29.10.2026.
  3. Research and long-term preservation in Rafz, European Biostasis Foundation. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt The facility today. Geltungsbereich: European Biostasis Foundation, abgerufen am 29.10.2026.
  4. Research and long-term preservation in Rafz, European Biostasis Foundation. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt The facility today. Geltungsbereich: European Biostasis Foundation, abgerufen am 29.10.2026.
  5. Research and long-term preservation in Rafz, European Biostasis Foundation. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt The facility today. Geltungsbereich: European Biostasis Foundation, abgerufen am 29.10.2026.
  6. Research and long-term preservation in Rafz, European Biostasis Foundation. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt The facility today. Geltungsbereich: European Biostasis Foundation, abgerufen am 29.10.2026.
  7. Research and long-term preservation in Rafz, European Biostasis Foundation. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt Why Rafz?. Geltungsbereich: European Biostasis Foundation, abgerufen am 29.10.2026.
  8. European Biostasis Foundation, European Biostasis Foundation. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt What is the EBF?. Geltungsbereich: European Biostasis Foundation, abgerufen am 29.10.2026.
  9. European Biostasis Foundation, European Biostasis Foundation. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt What is the EBF?. Geltungsbereich: European Biostasis Foundation, abgerufen am 29.10.2026.
  10. European Biostasis Foundation, European Biostasis Foundation. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt What is the EBF?. Geltungsbereich: European Biostasis Foundation, abgerufen am 29.10.2026.
  11. EZB-Referenzkurs Schweizer Franken je Euro, Europäische Zentralbank. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Zeile 2026-10-29. Geltungsbereich: Europäische Zentralbank, Tageskurs 29.10.2026, 14.15 Uhr MEZ.
  12. Ein Todesfall, was ist zu tun?, Gemeinde Eschen-Nendeln. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt Eine Person ist zu Hause verstorben. Geltungsbereich: Gemeinde Eschen-Nendeln, Hinweise für einen Todesfall zu Hause.
  13. Ein Todesfall, was ist zu tun?, Gemeinde Eschen-Nendeln. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt Wichtige Telefonnummern. Geltungsbereich: Gemeinde Eschen-Nendeln, Hinweise für einen Todesfall zu Hause.
  14. Ein Todesfall, was ist zu tun?, Gemeinde Eschen-Nendeln. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt Wichtige Telefonnummern. Geltungsbereich: Gemeinde Eschen-Nendeln, Hinweise für einen Todesfall zu Hause.
  15. Ein Todesfall, was ist zu tun?, Gemeinde Eschen-Nendeln. Abgerufen am 29.10.2026. Stelle: Abschnitt Eine Person ist zu Hause verstorben. Geltungsbereich: Gemeinde Eschen-Nendeln, Hinweise für einen Todesfall zu Hause.
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